Ab dem 1. Januar 2020 tritt das neues Kassengesetz und mit ihm die Bonpflicht in Kraft. Das Gesetz besagt: Jeden Steuerpflichtigen, der ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet, trifft die Belegausgabepflicht §146a Abs. 2 AO. Demnach sollen Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher gemacht werden. Der Gesetzesgeber erhofft sich zudem mehr Transparenz bei der Erfassung von Transaktionen. Offene Ladenkassen sind hiervon ausgenommen, hier besteht keine Belegausgabeverpflichtung. Dieses besagt, dass dem Kunden direkt nach dem Kauf ein Bon ausgehändigt werden muss.
Neben dem vollständigen Namen, der Anschrift des Ausstellers sowie Datum, Uhrzeit, Art und Menge des Verkaufs gehören ab Januar 2020 auch Rechnungsnummer, Betrag, Steueranteil und Seriennummer des Sicherheitsmoduls/Kassensystems auf den Kassenbon. Dies soll für eine größere Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug oder ähnlichen Manipulationen dienen, so das Ministerium.
Ausnahmen gibt es aber auch hier.
Beispielsweise Kassen welche nach dem 25.Oktober 2010 und vor dem 1.Januar 2020 angeschafft wurden. Ebenso welche, die den Anforderungen der GOBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, sowie zum Datenzugriff) entsprechen und Kassen, die umgerüstet werden müssen (Quasi zu einer Neuanschaffung gezwungen wären)
Es ist nicht zwingend notwendig den Bon in Papierform auszustellen. Ein virtueller Beleg, welcher per Mail geschickt wird, ist ebenfalls eine Möglichkeit. Es gibt hierfür spezielle Apps, die den Bon digitalisieren. Die Nachteile dieser Alternativen sind jedoch nicht zu unterschätzen.
Die Investition in eine Kassensoftware für den digitalen Bon geht mit einer hohen Investition einher. Gerade für Newcomer kann dies oft sehr kostspielig sein. Die Apps hingegen sind zwar nicht kostspielig im eigentlichen Sinne, hier bezahlt man mit seiner Privatsphäre. So ist man gezwungen viel über sich (Name, Anschrift, Mail etc. ) und sein Kaufverhalten preiszugeben. Jeder Kauf, sowie alle persönlichen Daten werden gespeichert.
Es lässt sich also vermuten, dass der Bon in der Papierform und somit auch Bonrollen im Jahre 2020 eine größere Rolle denn je einnehmen werden.